Patientenverfügung

Viele Menschen möchten für den Fall vorsorgen, dass sie selbst nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen über die weitere medizinische  Behandlung zu äußern.

Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihren Angehörigen und behandelnden Ärzten Richtlinien über die gewünschte Behandlung oder die Unterlassung von medizinischen Maßnahmen geben. Solange Sie aber selbst entscheiden können und Ihren Willen auch verständlich machen können, tritt sie nicht in Kraft.

Wenn Sie in dieser Ordination Patient*in sind, können  hier einen Termin zur Errichtung einer Patientenverfügung vereinbaren. Gemeinsam mit Ihnen bespreche ich den möglichen Inhalt dieser Verfügung und kläre Sie über Konsequenzen auf. Für eine beachtliche Patientenverfügung genügt die ärztliche Aufklärung, zur Errichtung einer verbindliche Patientenverfügung muss im Anschluss noch ein Notar, Rechtsanwalt oder die Patientenanwaltschaft aufgesucht werden, wo die Eintragung in ein Register erfolgt. Die Patientenverfügung muss alle 8 Jahre erneuert werden (früher alle 5 Jahre). In Zukunft ist die Eintragung der Patientenverfügung in ELGA geplant.

 

Ich empfehle, sich schon vor dem Gespräch über die möglichen Inhalte einer Patientenverfügung zu informieren. Folgen Sie dem untenstehenden Link auf die Homepage des Gesundheitsministeriums für weitere Informationen. Dort kann auch das Formular ausgedruckt werden.